Zum Weltgedenktag der Opfer des Straßenverkehrs am 16. November erinnert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) an die erschütternden 2.770 Menschen, die im vergangenen Jahr bei Verkehrsunfällen in Deutschland ihr Leben verloren. Der internationale Gedenktag wurde 1993 von RoadPeace begründet und 2005 von den Vereinten Nationen offiziell anerkannt.
Alle drei Stunden stirbt ein Mensch
„Alle drei Stunden stirbt ein Mensch auf unseren Straßen. Hinter jedem Opfer stehen trauernde Familien und Freunde“, erklärt Manfred Wirsch, Präsident des DVR. Das Grundgesetz garantiere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – ein Schutz, den der Staat gewährleisten müsse.
Heute am Weltgedenktag für die Opfer des Straßenverkehrs gedenkt man der Opfer – doch morgen müsse gehandelt werden.
Verkehrssicherheit braucht neuen politischen Schub
Der Pakt für Verkehrssicherheit aus dem Jahr 2021 verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren. Doch die Entwicklung geht in die entgegengesetzte Richtung:
- 2021: 2.562 Verkehrstote
- 2024: 2.770 Verkehrstote
Das entspricht einem Anstieg um acht Prozent.
„Das Ziel des Paktes liegt derzeit in weiter Ferne. Die Bundesregierung ist gefordert, wirksame Maßnahmen umzusetzen“, so Wirsch.
DVR fordert: Politik muss sofort handeln
Um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern, fordert der DVR sofortige und wirksame Maßnahmen mit belegtem Sicherheitseffekt. Dazu gehören:
- Generelles Tempolimit von 80 km/h auf schmalen Landstraßen
- Tempolimit von 70 km/h im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehren und Zufahrten
- Konsequente Einführung und Durchsetzung eines Alkoholverbots am Steuer
Zusätzlich müsse eine nationale Strategie für kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) entwickelt werden.
C-ITS ermöglichen einen permanenten Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur – ein entscheidender Beitrag zur Vermeidung schwerer Unfälle.
Alle Maßnahmen sollten mit einem verbindlichen Zeitplan im Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung verankert werden.
Vision Zero: Niemand darf im Straßenverkehr sterben
Für den DVR steht weiterhin die Vision Zero im Zentrum – das langfristige Ziel, dass niemand im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt wird. Diese Leitidee müsse endlich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert werden.
Auch Länder und Kommunen seien in der Pflicht: Sie müssten ihre Verkehrsüberwachung konsequent an Vision Zero ausrichten.
„Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kann die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag leisten, dieses Ziel zu erreichen“, betont Wirsch.
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